Nächstes Heimspiel FVU II – TuS Mingolsheim 2 So 06.09. · 13:00
Kreisklasse A Bruchsal Ubstadt – FV Gondelsheim So 06.09. · 15:00
Landesliga Frauen Kleinfeld FVS Sulzfeld – Spg Ubstadt-Weiher So 13.09. · 11:00
Kreisklasse A Bruchsal FC 07 Heidelsheim 2 – Ubstadt So 13.09. · 12:30
Kreisklasse B Bruchsal SpG Graben 2 - Neudorf 2 – FVU II So 13.09. · 13:00
StartVereinBeitragsordnung

Beitragsordnung

Sparte Fußball, gültig ab 1. Januar 2021.

Beiträge im Jahr

  • Erwachsene, passiv: 60,00 €
  • Erwachsene, aktiv: 80,00 €
  • Jugendliche, erstes Kind: 60,00 €
  • Jugendliche, weiteres Kind: 40,00 €
  • Familienbeitrag: 135,00 €

1. Beitragshöhe

Die Beitragshöhe richtet sich nach den aktuellen Beschlüssen der Jahreshauptversammlung.

2. Beitragszahlung

Die Beitragszahlung soll mittels Einzugs erfolgen. Barzahlungen und Überweisungen
sind wegen des großen manuellen Aufwandes nicht gewünscht und nur in Ausnahmefällen möglich.

3. Beitragsstruktur

Ehrenmitglieder sind laut Satzung beitragsfrei. Als ermäßigte Mitglieder gelten
zum Beispiel Schülerinnen und Schüler sowie Studierende bis höchstens zum
25. Lebensjahr.

In einer Familienmitgliedschaft können Ehepaare und Partner eingetragener
Lebensgemeinschaften ebenso wie Alleinerziehende und deren Kinder bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr zusammengefasst werden.

Für Jugendliche, die in der JSG spielen, wird einmal jährlich ein
Ausbildungszuschlag in Höhe von 20 € erhoben.

4. Beitragsänderung

Änderungen der Beitragshöhe werden durch die Jahreshauptversammlung beschlossen.

5. Beitragseinzug

Der Beitragseinzug für die aktiven und passiven Mitglieder soll im Februar
erfolgen, der für die Jugendlichen im März. Grund ist die Entzerrung für
Familien, die in mehreren Mitgliedssparten vertreten sind.

6. Sonderregelungen

In Härtefällen kann die Vorstandschaft auf Antrag Beitragserleichterungen oder
Beitragsbefreiungen gewähren.

Bei Vereinseintritt im zweiten Halbjahr wird der Beitrag für das laufende Jahr zu
50 % erhoben. Jugendliche werden im Jahr nach Vollendung des 18. Lebensjahres
automatisch in den Bestand der aktiven oder passiven Mitglieder übernommen.

Ein Vereinswechsel von aktiven Jugendlichen oder Erwachsenen wird einer Kündigung
zum Ende des laufenden Kalenderjahres gleichgesetzt.

7. Kündigung

Die Erklärung des Vereinsaustritts gilt immer zum Jahresende, eine
Beitragsrückerstattung erfolgt nicht. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.

8. Datenschutz

Mit dem Beitritt willigen Mitglieder in die Speicherung und Verarbeitung ihrer
personenbezogenen Daten ausschließlich für Vereinszwecke ein, nach den Bestimmungen
des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung. Die Daten
werden nur so lange gespeichert, wie die gesetzlichen Bestimmungen es erlauben,
und nach dem Austritt gelöscht. Auskunft über die gespeicherten Daten erteilt
jederzeit der Vereinsvorsitzende; er ist auch erster Ansprechpartner für alle
weiteren Betroffenenrechte. Siehe auch die Datenschutzerklärung.